Verantwortung und Geschichte

Hans Jürgen Wendel

Abstract


Im Vortrag wird auf den Zusammenhang von Vergessen, zeitlichem Vergehen und Vergehen moralischer Schuld eingegangen. Dabei werden zwei Fragen näher untersucht: 1. Warum ist es moralische Pflicht, die Vergangenheit nicht zu vergessen? 2. Wie weit oder wie lange ist man für die Vergangenheit im moralischen Sinne verantwortlich? Ad 1: Der Erinnerung wird bedurft, weil wir sie in der Zukunft noch einmal treffen könnten. Das ist der praktische Sinn der Erinnerung. Sich aber vorzunehmen, sich an seine Vergangenheit aus diesem Grund erinnern zu wollen, wäre eine moralisch motivierte Zielsetzung. Die Geschichtswissenschaften vermitteln uns, wie etwas war und bestenfalls, warum es so war. Die Lehren daraus müssen wir als moralische Subjekte selber ziehen. „Bewältigung“ ist die Beschäftigung mit der Geschichte in praktischer Absicht. Sie ist feststellendes Erinnern zum Zweck der Aufklärung. Die moralische Pflicht, die Vergangenheit nicht zu vergessen, besteht darin, dass mit der selektiven Suche nach vermeintlich Gutem in der Vergangenheit die Gefahr ihrer Wiederkehr mit allen Fehlern aktuell wird. Ad 2: Ist Verantwortung unauslöschlich und damit Schuld untilgbar? Gibt es keine Entschuldung? Oder können Verfehlungen auch vergeben werden oder sogar Vergebung verlangen? Es wird somit die Frage nach der moralischen Bewertung von Personen im Hinblick auf deren Handeln in der Vergangenheit aufgeworfen, denn moralische Verfehlungen sind immer Verfehlungen, die nur Personen zurechenbar sind. Die Frage der moralischen Beurteilung einer Person ist in erster Linie eine Frage der Beurteilung ihrer Motivation oder der Gründe ihres Handeln. Moralische Werte werden in der Regel statisch betrachtet. Willensbestimmungen, welche die Grundlage moralischer Beurteilung sind, können sich allerdings ändern. Es wird unterschieden zwischen dem moralischen Wert einer Person und den moralischen und normativen Irrtümern unter Inhalten von handlungsleitenden Motivationen (Überzeugungen), die wir gegenwärtig für verwerflich halten, die aber einst in der Überzeugung moralischer Richtigkeit geschahen. Vergebung bezieht sich auf die Beurteilung des moralischen Zustands einer Person, Schuld betrifft die zu verantwortenden Anteile am Miss- lingen des Lebens. Sie ist untilgbar, da die Folgen unumkehrbar sind.

Keywords


20th century philosophy; ethics; philosophy; Wittgenstein Ludwig; action; forgiveness; guilt; history; past; politics; society; time; tolerance

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