Freiheit, Personen und ontologische Verpflichtungen
Freiheit, Personen und ontologische Verpflichtungen

Abstract

Nach der bekannten These von Kant macht ein Diskurs, der einen Soll-Operator involviert, nur dann Sinn, wenn wir bestimmte Voraussetzungen über das Universum des Diskurses machen. In der Welt, in der es moralische Verpflichtungen gibt, muß es nämlich Gegenstände von einer ausgezeichneten ontologischen Struktur geben, die als Subjekte von diesen Verpflichtungen dienen. Diese Gegenstände sind Personen und ihre einzigartige ontologische Struktur besteht darin, daß sie imstande sind, nicht nur als ein Bestandteil eines Sachverhalts (bzw. eines Ereignisses) in eine Kausalkette involviert zu sein, sondern sie sind auch fähig, eine solche Kausalkette zu beginnen, d.h. als ein Agens zu funktionieren. Wir versuchen, die Kantische Position zu präzisieren und erklären, worin die ontologischen Verpflichtungen, die man durch das Verwenden des moralischen Diskurses in Kauf nimmt, bestehen.

Table of contents

    Nach der bekannten These von Kant macht ein Diskurs, der einen Soll-Operator involviert, nur dann Sinn, wenn wir bestimmte Voraussetzungen über das Universum des Diskurses machen. In der Welt, in der es moralische Verpflichtungen gibt, muß es nämlich Gegenstände von einer ausgezeichneten ontologischen Struktur geben, die als Subjekte von diesen Verpflichtungen dienen. Diese Gegenstände sind Personen und ihre einzigartige ontologische Struktur besteht darin, daß sie imstande sind, nicht nur als ein Bestandteil eines Sachverhalts (bzw. eines Ereignisses) in eine Kausalkette involviert zu sein, sondern sie sind auch fähig, eine solche Kausalkette zu beginnen, d.h. als ein Agens zu funktionieren. Wir versuchen, die Kantische Position zu präzisieren und erklären, worin die ontologischen Verpflichtungen, die man durch das Verwenden des moralischen Diskurses in Kauf nimmt, bestehen.

    1. Freiheit und Verantwortung

    Man darf jemandem wegen seiner Handlung nur dann moralische Vorwürfe machen, wenn er anders handeln könnte. Das ist die erste Banalität, die Kants Moralphilosophie zugrundeliegt. Nicht nur wäre es extravagant, einen Blitz oder einen Wind wegen der Zerstörung eines Hauses bestrafen zu wollen, es wäre auch unangebracht, jemandem, der in der tiefen Hypnose seinen Nachbarn umgebracht hat, für diese „Tat” Schuld zu geben. Wenn also etwas moralisch geboten ist, dann muß es zumindest möglich sein. Wenn „p” eine Satzvariable und „S” ein Soll-Operator ist, dann gilt als das erste Prinzip:

        (1) Sp ⊃ ⋄p

    Wovon man durch Kontraposition die Konsequenz erhält, daß nichts, was notwendig ist, verboten sein kann:

         (2) p ⊃ ¬S¬p

    Daß das nicht alles sein kann, was im Begriff der moralischen Verpflichtung steckt, bemerken wir, sobald wir uns von der deontischen Aussagenlogik zu den komplizierteren Strukturen wenden, die eine Beziehung auf das Subjekt der Verpflichtung involvieren. Normalerweise sagen wir nicht bloß, daß etwas sein soll, sondern wir sagen vielmehr, daß jemand etwas machen soll.

    Um die Personen-gebundene Verpflichtung auszudrücken, müssen wir unsere Grammatik ein wenig ändern. Das Zeichen „S”, das bisher als ein Funktor der syntaktischen Kategorie s/s (d.h. als ein Funktor, der, wenn wir ihn mit einem Satz verbünden, einen neuen Satz gibt) funktionierte, ersetzen wir durch das Zeichen „S*”. Dieses betrachten wir jetzt als einen Funktor der Kategorie s/n,s (d.h. als einen Funktor, den man, um einen Satz zu erhalten, mit einem singulären Term und einem Satz verbinden muß).

    Die unqualifizierte Form, daß etwas sein soll, bedeutet übrigens oft, daß es für jeden gilt, daß er das (machen) soll, etwa nach dem Prinzip:

        (3) Sp ≡ ∀xS*(x,p)

    Manchmal bedeutet sie allerdings, daß es sicherlich jemanden (oder eine Institution) gibt, der (die) für etwas Bestimmtes sorgen soll(en) (den Hausmeister, die Polizei, die Regierung, das Arbeitsamt usw.):

        (4) Sp ≡ ∃xS*(x,p)

    Die wichtige Bedingung, welche eine sinnvolle Verwendung vom S*-Operator – in der Form „S*(a,p)” – erfüllen muß, ist es, daß es in der Macht des Subjekts a ist, daß p, zu verwirklichen. Diese Bedingung drücken wir durch die Form: „F(a,p)” aus, die wir als: „a is frei p zu verwirklichen” lesen können. Die Freiheit von einem Subjekt bezüglich p impliziert natürlich, daß p möglich ist:

        (5) xF(x,p) ⊃ ⋄p

    (Es gibt bekanntermaßen schwierige theologische Probleme, die mit (5) zusammenhängen. Die lassen wir aber beiseite.)

    Die Umkehrung von (5) gilt aber nicht:

        (6) p ⊃ ∃xF(x,p)

    Es ist möglich, daß das Wetter morgen schön ist, obwohl es niemanden gibt, der das verursachen könnte. (Wieder mit dem Vorbehalt, daß wir eventuelle allmächtige Subjekte beiseite lassen.)

    Unsere Bedingung sagt also, daß die moralische Verpflichtung zu p eine Freiheit bezüglich p impliziert:

        (7) S*(a,p) ⊃ F(a,p)

    2. Zwei Formen der Kausalität

    Was aber heißt genau, daß jemand zu etwas frei ist bzw. daß jemand imstande ist, etwas zu verwirklichen?

    Nach Kant bedeutet das nichts weniger als, daß die kausale Homogenität der Welt an diesem Punkt abgebrochen sein muß. Wenn wir über kausale Beziehungen sprechen, so sprechen wir typischerweise über die Beziehungen zwischen den Sachverhalten bzw. zwischen den Ereignissen. Daß es im Frühling viel regnete, verursachte, daß das Wasser hoch steht; daß die Musik zu laut war, verursachte, daß die Nachbarn nicht schlafen konnten usw. Sofern wir jedoch im ethischen Sinne von einem Agens oder von einem Täter sprechen, verlassen wir diese Konvention. Wenn wir Peter die Verantwortung für einen Autounfall zuschreiben wollen, dann sagen wir zwar oft, daß es sein unvorsichtiges Fahren (d.h. die Tatsache, daß er unvorsichtig gefahren ist) war, was die Ursache für den Unfall (d.h. für das, daß es einen Unfall gab) war, wir fügen aber gleich dazu, daß es allein Peter war, der so unvorsichtig gefahren ist. Die Kette der mittleren Ursachen kann übrigens sehr weit verlängert werden, wenn man jedoch letztlich von der Verantwortung eines Agens sprechen will, muß man an irgendwelchem Punkt dieses Agens als die Ursache betrachten.

    Wir haben also mit zwei Formen von Kausalverhältnissen zu tun, die syntaktisch ganz unterschiedlich aussehen. Einerseits haben wir eine rein propositionale Kausalität, in der ein Sachverhalt (bzw. ein Ereignis) als Ursache für einen anderen Sachverhalt (bzw. ein anderes Ereignis) funktioniert, andererseits haben wir eine nominal-propositionale Kausalität, in der die Wirkung ein Sachverhalt (bzw. ein Ereignis) ist, in der aber in der Rolle der Ursache eine Entität der nominalen Form auftritt. Wenn wir die Kausalbeziehung durch das Zeichen „⇒” ausdrücken, dann unterscheiden sich die zwei Formen der Kausalität dadurch, daß das Zeichen „⇒” im ersteren Fall von zwei Aussagen, im letzteren Fall hingegen von einem singulären Term und einer Aussage flankiert wird:

    Eine rein propositionale Kausalität sieht so aus:

        (8) pq

        während eine nominal-propositionale Kausalität die folgende Form hat:

        (9) aq

    Roderick Chisholm hat in diesem Kontext eine terminologische Unterscheidung zwischen Einergnis-Kausalität und einer Substanz-Kausalität eingeführt. (Vgl. Chisholm (1989), S. 8)

    Wenn ein Objekt a über die Freiheit bezüglich p verfügt, dann muß es zumindest möglich sein, daß ein Verhältnis der Substanz-Kausalität zwischen a und p besteht.

        (10) F(a,p) ⊃ ⋄(aq)

    Wir haben hier den Kern des Kantischen Personenbegriffs. Kant zufolge ist ein Gegenstand genau dann als eine Person zu bezeichnen, wenn er über eine Freiheit verfügt; und daß bedeutet inter alia daß er als ein nominales Glied in einem Verhältnis der Substanz-Kausalität auftreten kann.

    Ob die Umkehrung von (10):

        (11) ⋄(aq) ⊃ F(a,p)

        gilt, ist umstritten. Zunächst könnte es scheinen, daß man eine Substanz-Kausalität nicht ausschließen sollte, die sozusagen nach dem Zufallsprinzip abläuft. Die Freiheit, die den Personen zukommt, ist aber keine Zufälligkeit, sondern eben die Fähigkeit, das zu machen, was man will. In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten lesen wir:

    „[...] so ist die Freiheit, ob sie zwar nicht eine Eigenschaft des Willens nach Naturgesetzen ist, darum doch nicht gar gesetzlos, sondern muß vielmehr eine Kausalität nach unwandelbaren Gesetzen, aber von besonderer Art, sein; denn sonst wäre ein freier Wille ein Unding.” (Grundlegung, BA 98)

    Wobei diese Freiheit des Willens nach Kant nichts anderes ist „als Autonomie, d.i. die Eigenschaft des Willens, sich selbst ein Gesetz zu sein” (Grundlegung, BA 98)

    Es scheint aber, daß Kant (11) akzeptieren würde, und zwar deswegen, weil er nur zwei Formen der Kausalität zu akzeptieren scheint. Kausalität ist entweder eine Ereignis-Kausalität, die sich nach den physikalischen Gesetzen abspielen muß, oder andernfalls muß sie eine freie Personen-Kausalität – eine „Kausalität des Willens” sein.

    „Der Wille ist eine Art von Kausalität lebender Wesen, sofern sie vernünftig sind, und Freiheit würde diejenige Eigenschaft dieser Kausalität sein, da sie unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann;” (Grundlegung, BA 97).

    Alle Fälle, in denen wir sagen, daß ein Gegenstand (eine Person oder ein Tier) rein instinktiv gehandelt hat, sind also unter die Ereignis-Kausalität zu subsumieren.

    3. Ethik und Ontologie

    Eine freie Substanz-Kausalität verursacht übrigens ernsthafte philosophische Probleme, die mit der kausalen Geschlossenheit der Welt zu tun haben. Nehmen wir an, daß wir eine vollständige Beschreibung der Welt (an einem bestimmten Zeitpunkt t1) liefern wollen. Wenn wir über eine logisch analysierte Sprache L verfügen, dann würde eine solche Beschreibung eine Menge von Sätzen sein, die für jeden atomaren Satz der Sprache L entweder diesen Satz oder seine Negation enthält. (Vgl. Carnaps „state descriptions”, Carnap 1960, S. 9)

    Eine solche Beschreibung spezifiziert also alle Sachverhalte, die zu diesem Zeitpunkt bestehen. Wenn wir annehmen, daß ein späterer Zustand des Universums (am Zeitpunkt t1) eine kausale Konsequenz des früheren Zustands (t1) darstellt, dann muß jeder Sachverhalt dieser t2-Phase seine kausale Erklärung in der Beschreibung der t1-Phase finden. Nun, wenn in den Sachverhalten der t1-Phase Subjekte involviert sind, die bezüglich eines gewissen Sachverhaltes p frei sind, dann hat das die Konsequenz, daß es zunächst unbestimmt ist, ob die t2-Phase den Sachverhalt p enthält oder nicht enthält (und zwar unabhängig davon, wie die Beschreibung der t1-Phase aussieht).

    Kant meinte, daß man angesichts dieser Probleme von zwei Arten der Beschreibung sprechen kann, die nach ganz verschiedenen Prinzipien funktionieren. In der Kritik der reinen Vernunft schreibt er:

    „So hat denn jeder Mensch einen empirischen Charakter seiner Willkür, welcher nichts anderes ist, als eine gewisse Kausalität seiner Vernunft, sofern diese an ihren Wirkungen in der Erscheinung eine Regel zeigt [...]. Weil dieser empirische Charakter selbst aus den Erscheinungen als Wirkung und aus der Regel derselben, welche Erfahrung an die Hand gibt, gezogen werden muß, so sind alle Handlungen des Menschen in der Erscheinung aus seinem empirischen Charakter und den mitwirkenden anderen Ursachen nach der Ordnung der Natur bestimmt, und wenn wir alle Erscheinungen seiner Willkür bis auf den Grund erforschen können, so würde es keine einzige menschliche Handlung geben, die wir nicht mit Gewißheit vorhersagen und aus ihren vorhergehenden Bedingungen als notwendig erkennen könnten. In Ansehung dieses empirischen Charakters gibt es also keine Freiheit, und nach diesem können wir allein den Menschen betrachten, wenn wir lediglich beobachten [...].

        Wenn wir aber eben dieselben Handlungen in Beziehung auf die Vernunft erwägen, und zwar nicht die spekulative [...] sondern ganz allein, sofern Vernunft die Ursache ist, sie selbst zu erzeugen; mit einem Worte, vergleichen wir sie mit dieser in praktischer Absicht, so finden wir eine ganz andere Regel und Ordnung, als die Naturordnung ist.” (KrV, A 549 B 577 ff.)

    Er hat das oft in der Terminologie von zwei Welten ausgedrückt, und wir wollen zeigen, daß diese Terminologie einen guten Punkt hat.

    Seit Quine ist es üblich, die sogenannten ontologischen Verpflichtungen einer Theorie auf Grund von Variablen, die in der Theorie quantifiziert werden, zu identifizieren. (Vgl. dazu Quine 1948 und Quine 1960, S. 224) Nun, im Rahmen eines moralischen Diskurses quantifizieren wir offensichtlich über Personen. Wir wollen z.B. sagen, daß es jemanden gibt, der über die Freiheit bezüglich p verfügt:

        (12) xF(x,p)

        oder, daß es Sachen gibt, die für jede Person eine Pflicht sind:

        (13) φxF(x,φ)

    (In der letzten Form quantifizieren wir übrigens auch über eine Aussagenvariable (φ), dieses Problem lassen wir aber außer Acht.)

    Für uns wichtig ist, daß die Personenvariablen, die im Rahmen des moralischen Diskurses quantifiziert werden, auch in den Formen der Art:

        (14) x(xq)

        auftreten. Dies sind aber die Formen, welche Kant zufolge den Rahmen des theoretischen Diskurses offensichtlich sprengen.

    Es liegt also nahe, die singulären Terme (Konstanten und Variablen), die sich auf Kantische Personen beziehen, von den „normalen” singulären Termen auch syntaktisch unterscheiden. (Wir können sie z.B. als fette Buchstaben schreiben.) Wenn wir diese Konvention treffen, dann sehen wir deutlich, daß der praktische Diskurs eine neue syntaktische (quantifizierbare) Kategorie einführt, die in einem theoretischen Diskurs aus prinzipiellen Gründen fehlt. Es ist übrigens einer der Punkte einer übersichtlichen logischen Notation, daß sie die ontologischen Verpflichtungen der jeweiligen Theorie deutlich erscheinen läßt.

    4. Worin bestehen ontologische Verpflichtungen?

    Verpflichtet uns also ein bloßes Verwenden des moralischen Diskurses zu Personen, die im Kantischen Sinne frei sind? Die meisten würden auf eine solche Behauptung mit einem Kopfschütteln reagieren. Ist es – würden sie fragen – nicht vielmehr so, daß es wohl möglich ist, daß in der ganzen Welt keine einzige Entität a gibt, die die Bedingung:

        (15) φF(a,φ)

        erfüllt, und zwar unabhängig davon, wie wir über diese Welt sprechen?

    Dieser Einwand resultiert allerdings aus einem Mißverständnis. Zwei Begriffe von ontologischen Verpflichtungen werden hier vermengt. Man spricht oft von den ontologischen Verpflichtungen, als ob es sich einfach um die Frage handelte, welche Entitäten in der Welt existieren. Eine Theorie, aus der die Existenz von Hunden und Fischen folgt, würde nach dieser Interpretation stärker ontologisch verpflichten als eine Theorie, die nur die Existenz von Hunden anerkennt.

    Dieser Begriff der ontologischen Verpflichtung scheint allerdings philosophisch nicht sehr interessant zu sein. Es ist schließlich eine empirische Frage, ob es in der Welt Hunde, Fische oder was immer gibt. Was hingegen interessant ist, ist die Tatsache, daß beide Theorien es zulassen, über individuelle Variablen zu quantifizieren, wodurch sie sich zu den Individuen verpflichten. Anders ausgedrückt: Der Unterschied zwischen den zwei Theorien wäre erst dann philosophisch interessant, wenn man die Variablen, die sich auf Hunde und Fische beziehen, als Variablen von verschiedenen syntaktischen Kategorien betrachtet (und dementsprechend Hunde und Fische als verschiedene ontologische Kategorien einstuft.)

    Ein interessanter Punkt ist, daß die Tatsache, ob dann aus einer bestimmten Theorie die tatsächliche Existenz von Fischen und Hunden folgt, ziemlich irrelevant ist. Selbst wenn eine Theorie nur das behauptet, daß es keine Hunde und keine Fische gibt, ist sie in einem gewissen Sinne zu den ontologischen Kategorien, zu denen Hunde und Fische gehören, verpflichtet.

    Der Sinn dieser Verpflichtung besteht also nicht darin, daß man eine gewisse ontologische Kategorie als sinnvoll betrachtet. Man erkennt es an, daß es zumindest ontologisch möglich ist, daß es etwas gäbe, was zu dieser Kategorie gehören würde. Die ontologischen Verpflichtungen in diesem Sinne hängen nicht davon ab, ob eine bestimmte ontologische Kategorie in Wirklichkeit leer ist, sondern vielmehr davon ab, ob sie „ontologisch vorstellbar ist”, und das heißt: ob sie in eine Art des kohärent funktionierenden Diskurses in eine systematische Weise eingebettet ist, so daß diese Art des Diskurses ohne diese Kategorie nicht funktionieren könnte.

    Genau diese Situation haben wir im Fall des moralischen Diskurses, der die singulären Personen-Terme als eine spezielle ontologische Kategorie betrachtet. Ob es in unserer Welt wirklich freie Personen gibt, ist eine Frage, die wahrscheinlich nie entschieden wird. Wenn wir aber über diese Welt in der Weise sprechen, die eine systematische Quantifizierung von Personenvariablen involviert, dann erkennen wir eo ipso die Katagorie der Person als eine ontologische Kategorie an. In diesem Sinne sind wir zu dieser Kategorie verpflichtet, selbst wenn wir schließlich behaupten wollen, daß sie leer ist.

    Die Arbeit an diesem Aufsatz wurde vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) unterstützt.

    Literatur

    1. Carnap, R., Meaning and Necessity, Chicago: The University of Chicago Press 1960.
    2. Chisholm, R. M., On Metaphysics, Minneapolis: University of Minnesota Press 1989.
    3. Kant, I., Kritik der reinen Vernunft, Hamburg: Meiner 1976.
    4. Kant, I., Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in: Kant, Werke, Bd. IV, Wiesbaden 1956.
    5. Quine, W. V. O., ‘On What There Is’, Review of Metaphysics, 2 (1948), 21–38; neugedruckt in: W. V. O. Quine, From a Logical Point of View, Cambridge, Mass.: Harvard University Press 1953, 1–19.
    6. Quine, W. V. O., Word and Object, Cambridge, Mass.: MIT Press 1960.
    Arkadiusz Chrudzimski. Date: XML TEI markup by WAB (Rune J. Falch, Heinz W. Krüger, Alois Pichler, Deirdre C.P. Smith) 2011-13. Last change 18.12.2013.
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