Abstract
In diesem Aufsatz versuche ich den wittgensteinschen 7. Satz in TLP im Vergleich zu dem cartesischen philosophischen Prinzip ‚cogito, ergo sum’ zu analysieren. Es geht um den Gegenstand, den Frege mit Sinn und Bedeutung, oder zwei Namentheorie auseinandergesetzt hat. Ein ontisches Problem tritt dann auf, wenn A B nicht versteht und umgekehrt. Ein weiteres logisches Problem bezieht sich auf das unaussprechbare Objekt, dessen sprachliche Formulierung selbst einen Widerspruch enthält. Nach Bochenski wird die Bedeutung dieses Objektes mit zwei Prädikaten bezeichnet. Dann kommt die Bedeutung von A der Bedeutung von B gleich vor.
Der Autor zeigt, dass das Problem der Unaussprechbarkeit über den Gegenstand auf den Namenträger und ontische Reduktion der cartesischen Egos in ‚cogito’ und ‚sum’ zurückgeführt werden soll. Die wittgensteinsche Kritik an Frege wird gerechtfertigt, dass Frege Argumente mit Index verwechselt hätte. Dort kann man schweigen, aber muss nicht.
Table of contents
- 1. Skizze der Arbeit
- 2. Zum Problem
- 3. Der Gegenstand in Namenkalkülen
- 4. Die Zeichensprache von Bochenski
- 5. Zur ontischen Reduktion der cartesischen ‚Ego’
- 6. Zusammenfassung
1. Skizze der Arbeit
Wittgenstein hat bekanntlich über das Wesen des unaussprechbaren Gegenstandes formuliert: „Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen“ (Wittgenstein, L. Tractatus logico-philosophicus <TLP>, 7.). Eine Aussage stimmt mit ihrem semantischen Sachverhalt überein, wenn die Formulierung für einen unaussagbaren Gegenstand gilt. Der Begründer der modernen Wahrheitstheorie, Tarski, erleichtert die Schwierigkeit dieser Sachlage durch die Unterscheidung zwischen Objektsprache und Metasprache. Z. B., wenn man sagt, ‚diese Kuh ist schwarz’, dann ist die Aussage wahr, wenn die Eigenschaft schwarz tatsächlich auf das gegebene Objekt zutrifft. Hier ist es selbstverständlich, dass der Sprechakt auf den vorhandenen Gegenstand abzielt, während sein aussagenlogischer Wahrheitsgehalt von der Prädizierbarkeit des Objektes abhängt. Damit wird der formalisierte Wahrheitsbegriff bei dem Übergang von der Objektsprache auf die metasprachliche Stufe sichtbar, weil sich der Sprechakt auch auf formale Struktur, bzw. die logische Form der Objektsprache bezieht.
Normalerweise braucht man die Aussage über einen Gegenstand nicht mit ‚nicht zu sagen’ zu begründen, dann nämlich, wenn er evident bzw. nicht evident ist. Auf diesen Sachverhalt bezieht sich das ursprüngliche Schweigen im Sinne des wittgensteinschen Wortes in TLP selbstverständlich nicht. Das Schweigen kann jedoch ein Mittel sein, um sich auf eine höhere Stufe als die der direkten Objektsprache zu begeben, wenn ein kompetenter Sprecher die Sachlage so bewertet, wie es z. B. bei Zen buddistischem Argumentieren der Fall ist.
Deswegen ist es sehr interessant, diesen unaussprechbaren Gegenstand einmal mithilfe des cartesischen Ego Gedankens neu zu ergründen. Ich sehe eine Parallele zwischen dem wittgensteinschen 7. Satz in TLP und dem cartesischen philosophischen Prinzip des ‚cogito, ergo sum’ gerade darin, dass sie sich auf ein und denselben Gegenstand beziehen. Descartes hat tatsächlich als erster versucht, ‚sum’ mit ,cogito’ auf so eine Art und Weise zu begründen, dass sich das ‚sum’ aus dem ‚cogito’ ableiten lässt, während Wittgenstin aber nichts darüber sagt, was Nichtsagen oder ein Schweigen über diesen unaussprechbaren Sachverhalt bedeuten könnte.
Wenn ich z. B. während des ‚cogito’ nichts sage, könnte ich dann etwa nicht existieren? Das kann ich nicht annehmen, solange ich daran denke, dass ich bin. Oder, gibt es noch ein anderes ‚cogito’, das mch zum Schweigen führt. Damit wird Nichtsagen in einer Situation angeraten, in der man zwar schweigen kann, aber nicht schweigen muss.
2. Zum Problem
Die materielle Formulierung ‚Nicht Sagen ist Schweigen’ trifft zunächst auf die semantische Sachlage unaussagbarer Tatbestände zu, wobei sich das grammatische Subjekt auf den Vordersatz in witgensteinschem 7. Satz in TLP bezieht, während das Prädikat auf den Nachsatz zutrifft. In dieser sprachlichen Formulierung steht das Subjekt für einen Sachverhat des Prädikates und das Prädikat für den umgekehrten Sachverhalt. Nach dem Verstandnis der modernen Prädikationstheorie ist die Subjektstelle immer leer, und die Prädikatsstelle ungesättigt. Um einen Gegenstand zu prädizieren, greift man eine logische Form zu, in der die Leerstelle die logische Funktion ausübt, durch die Argumente der Prädikatsstelle gemäss Wahrheitswerten für das Subjekt erfüllt werden. So gesehen, kommt zu der semantischen Rüstung des oben genannten Satzes nur die materielle Bedeutung hinzu. D. h. der Satz bezieht sich auf sich selbst, wie es in der mittelalterlichen Sprachtheorie der Fall ist. Damit ist die Erläuterung der ursprünglichen wittgensteinschen Intention zum Problem eines unaussprechbaren Gegenstandes allerdings noch nicht erledigt.
Der Parallelismus zwischen Descartes und Wittgenstein beginnt erst damit, dass das cartesische Ich die Funktion ausübt, einen gedachten oder gesprochenen Gegenstand ontologisch in ‚sum’ zu begründen. Das logische Subjekt ‚cogito’ ist dann immer mit einer Subjekt-Prädikat Form verbunden, so dass der Denkende in ‚cogito’ mit dem Träger des logischen Namens in ‚sum’ identifiziert. Es gibt nämlich hier zwei grammatische Subjekte. Das erste Ich hat sein Fundament in ‚cogito’, während sich das zweite Ich auf ‚sum’ bezieht.
Der Parallelismus endet aber mit ontischen Gegebenheiten, bei einem Bestehen eines Sachverhaltens, über dessen Existenz man ‘nichts zu sagen’ braucht. Nach Bochenski gibt es zwei Denkwege zur Begründung über den unaussprechbaren Gegenstand. Sie sind nach ihren Hypothesen entweder deduktiv oder reduktiv. In ‚cogito, ergo sum’ ist ‚sum’ dann deduktiv, wenn dann ‚sum’ fortgesetzt wird, wenn ‚sum’ aus ‚cogito’ folgt, und ‚cogito’ wieder beginnt: ((p ⊃ q) ∧ p) ⊃ q. Ein reduktiver Weg heisst, wenn dann ‚cogito’ wieder neu anfängt, wenn ‚sum’ aus ‚cogito’ folgt, und ‚sum’: ((p ⊃ q) ∧ q) ⊃ p. Jenes Verfahren gilt für die deduktive Wissenschaft, dieses wird für die Verifikation des Denkens in der empirischen Wissenschaft verwendet.
Das Problem liegt in dem reduktiven Denkwege, nach dem die beiden ‚Ego’ auf unterschiedliche Objekte hinweisen, wobei der Gegenstand des cartesischen zwieiten ‚cogito’ mit dem prädizerbaren Objekt des Nachsatzes ‚darüber muss man schweigen’ von 7. Satz in TLP im Zusammenhang steht. Das erste ‚cogito’ ist im zweiten ‚cogito’ auf dem reduktiven Wege anders geworden. In dem zweiten ‚cogito’ wird die Aussage ‚Diese Kuh ist schwarz’ alnders betrachtet, weil ihre objektsprachliche Bezugnahme in der Nicht Existenz liegt, deren Auftritt wohl in ‚cogito’, aber auch in ‚sum’ als Gegenstand problematisch zu rechtfertigen ist. Also, wenn ich an einen Gegenstand wie die Kuh nicht denke, brauche ich ihre Nicht Existenz in ‚sum’ eigens mit ‚zu sagen’ zu begründen.
Mein Beweggrund besteht darin, noch eine neue semantische Bedeutung des unaussprechbaren Gegenstandes durch eine Analyse der Leerstelle der cartesischen Prädikate ‚cogito’ und ‚sum’ herauszufinden. Zu zeigen ist, das ‚cogito’ aufgrund seiner auf Objekte bezogenen Eigenschaft des unaussprechbaren Gegenstandes unauffällig auf ontische Reduktion zu stellen. Festzustellen ist, dass man zwar schweigen kann, aber nicht über das schweigen muss, wovon man nichts sagen kann.
3. Der Gegenstand in Namenkalkülen
Frege hat sich mit einem unaussprechbaren Gegenstand auseinandergesetzt. Zur Bezeichnung eines solchen Gegenstandes hat er eine Zeichensprache in einem Namenkalkül aufgebaut. Zwei Namen werden durch die Gleichung ‘ist’ gegenständlich prädiziert. In der Aussage „Morgenstern ist Abendstern“ kommen nämlich zwei Namen vor, wobei sie immer für ein und denselben Gegenstand genau wie ‚Venus’ stehen. Der Sinn der Wörter ‚Morgenstern’ und ‚Abendstern’ ist verschieden, aber die Bedeutung beider Worter ist gleich. Stehen zwei Namen in der Subjekt-Prädikat Form immer für ein und dasselbe Objekt zusammen, wird die Kopula ‚ist’ immer eine gleiche logische Form angezeigt. Mit dieser logischen Form wird ein und derselbe Gegenstand prädiziert. Es ist jedoch unvermeidlich, gerade dort ein ontologisches Rätsel aufzulösen, wo eine sprachliche Grenze auftritt wie bei dem cartesischen ‚Ego’ in ‚cogito, ergo sum’. Bei der konjunktiven Verknüpfungsform des cartesischen ‚Ego’ handelt es sich darum, dass jedem Namenträger aus semantischen Aspekten sowohl für ‚cogitio’ als auch für ‚sum’ eine reale Bedeutung hinzukommen muss. In der Konjunktionsform des cartesischen ‚Ego’, so setze ich an, wird sowohl Denken als auch Existenz zugleich von zwei ‚Ego’ , i. e. einem logischen, bzw. philosophischen Ich und einem anderen ontologischen Ich, abgeleitet. Um das Prinzip der cartesischen Philosophie aufrecht zu erhalten, muss man voraussetzen, dass sich das Pronomen ‘Ich’ auf seinen Namenträger qualitativ einbezieht. Das sprechende Ich vereinigt sich mit dem denkenden Ich bei diesen konjunktiven Verknüpfungsformen nicht immer einwandfrei. Deswegen hat Leibniz in der Abweichung von dem cartesischen konjunktiven ‚Ego’ ein disjunktives ‚Ego’ vorgeschlagen. Ein disjunktives ‚Ego’ befasst sich mit alternativen Zeitpunkten, nach den es mit anderen disjunktiven ‚Ego’ in ‚sum’ gemäss freier Wahl die Identität ein und desselben Gegenstandes verwirklicht.
Frege hat wohl bewusst im Anschluss an Leibniz und im Gegensatz zu der aus Port Royal stammenden Semantik anscheinend ein anderes ontologisches Umfeld aufgebaut. Nach ihm bringen logische Gedanken ein augenscheinliches Bild ontischer Tatbestände zum Ausdruck. Sie sind ganz unabhängig von Tatsachenwahrheiten ewig als wahr bestimmt. Diesen ontischen Tatbestehen stehen die beiden positiven oder negativen Möglichkeiten offen. Z. B. schliesst eine Aussage ‚Ich kam nach Kirchberg’ jedoch eine andere Aussage ‚Ich kam nicht nach Kirchberg’ zugleich ja gegenseitig nicht aus. In den logischen Gedanken sind sie schon enthalten. Dieser Fregesche Gedanke ist sicher vergleichbar mit ein und derselben wittgensteinschen Wirklichkeit. Denn das Modell der Wirklichkeit entspricht für Wittgenstein gerade dem Bild der Tatsache über das Bestehen oder Nichtbestehen von Sachverhalten. Aus den Sachverhalten entsteht dort der logische Raum, zu dem die beiden konträren Attribute gemeinsam zur Prädikationsform gebracht werden. Was aber aus dieser Wirklichkeit hervorgehoben wird, ist der aus allen möglichen Sachlagen herausgetretene Gegenstand, den Wittgenstein einfach genannt hat.
4. Die Zeichensprache von Bochenski
Bochenski hat in seiner Logik der Religion eine prädikatenlogische Theorie uber den Sachverhalt ein und desselben Gegenstandes aufgestellt. In dieser Logik hat er das unaussprechbare cartesische Objekt, aus dem der Wittgensteinsche Gegenstand kommt, jeweils in die zwei Prädikate ‚meinen’ und ‚gebrauchen’ verteilt. Wenn auch das unaussprechbare Objekt sowohl in dem Prädikat ‚meinen’ als auch in dem Prädikat ‚gebrauchen’ ausgedrückt wird, dann steht die semantische Bedeutung dieses Objektes für ein und denselben Gegenstand. Aber, das Objekt selber ist in seiner Sprache nicht mitteilbar, weil es widersprüchlich ist. D. h. ein Unaussprechbares kann nur widersprüchlich ausgedrückt werden, weil sich Sprache auf einen aussprechbaren Gegenstand bezieht. Deswegen braucht man die Zeichensprache zur Mitteilung dieses Objektes, das von einer Sprache zur anderen Sprache mit verschiedenen Prädikaten prädiziert wird.
Über einen Gegenstand ist nach Wittgenstein zu schweigen, wenn es der Fall ist, dass nichts über ihn gesagt werden kann. In der Logik der Religion hat Bochenski ihn als unaussagbar interpretiert, weil die semantische Bedeutung dieses Gegenstandes nur noch in einer höchst komplizierten objektiven Struktur dargelegt werden kann (Vgl. I. M. Bochenski, Logik der Religion, Köln 1968). So wie der Satz in TLP 4.121 die logische Form der Wirklichkeit zeigt und aufweist, wird diese Unaussprechbarkeit in einem ikonisierenden Zeichen angezeigt, das signum instrumentale ist, und sogar emotional erscheint. Ein unaussprechbares Objekt(OR) ist dann nach logischer Theorie R widerprechend, wenn es keine Sprache für es gibt. Wenn es in einer Sprache Selbstbezug hat, kann von ihm nicht ausgesagt werden, was es ist.
1) ∃x, l Un(x, l)
Es gibt ‚x’ und ‚l’, wobei das Objekt ‚x’ in der Sprache ‚l’ unaussprechbar ist. Es wird nun angenommen, dass das Objekt ‚x’ z. B. als eine Kuh bezeichnet wird. Ein solcher Fall lässt sich am Beipiel eines Schachspiels verdeutlichen. Will ich mich während des Schachspiels bzw. des ‚cogito’ über das Objekt ‚x’ einer Sprache bedienen, die Züge von ‚x’ in Bewegung zu setzen, dann gibt es dort kein Mittel, innerhalb des Sachspiels ‚x’ auszudrücken. Es gibt ‚x’ nur noch ausserhalb des Spiels. Nach Bochenski liegt diese sprachliche Schwierigkeit in OR, weil es selbst auf die objektsprachliche Eigenschaft reduziert wird, d.i. OR in keiner Sprache einen Selbstbezug hat. OR wird dann weder in einer Sprache noch in allen Sprachen ausgedrückt. So kann ein objektsprachlicher Gegenstand auf metasprachlicher Stufe mit All-Quantor quantifiziert werden. Die objektsprachliche Formel 1) ist dann in 2) metasprachlich umzuformen.
2) ∀x ∀l Un(x, l)
Es gibt ’x’ und ‚l’, wobei das Objekt ‚x’ in jeder Sprache ‚l’ unaussagbar ist. Wenn ‚x’ für einen Gegenstand ‘gebraucht’ wird, wird es gleicherweise für denselben Gegenstand ‘gemeint’. So wird eine analoge Struktur zwischen beiden Prädikatoren wie folgt abgebildet.
3) G(x, y, z) ≡ M(y, z, x)
Das Prädikat G enthält x, y und z. Von diesem drei-stelligen Prädikat liest man ‚x gebraucht den Ausdruck y im Sinne von z’. In dem Prädikat M wird der Ausdruck y im Sinn von z für x gemeint, oder ‚x meint den Ausdruck y im Sinne von z’. So führt Bochenski,
4) ∀ x, y, z G(x, y, z) → ∀t, M(y, z, t) → t≡x.
Man kann diese aussagenlogische Formel so interpretieren, wenn A nicht versteht, was B bedeutet, dann versteht B auch nicht, was A bedeutet, oder wenn A nicht B, dann B auch nicht A. Es handel sich um einen ununterscheidbaren ontischen Gegenstand in zwei Namenkalkülen, d.h. Identität zwischen dem denkenden ‚Ego’ und dem existierenden ‚Ego’, d.h. Sinn und Bedeutung bei Frege, insofern es t≡x in dem Bereich von OR gibt.
5. Zur ontischen Reduktion der cartesischen ‚Ego’
Obwohl hier OR auf das cartesische ‚cogito’ reduziert wird, bleibt doch das Problem der erkenntnistheoretischen Einsicht in das ‚sum’ ungelöst. Bochenski führt diese semantische Lage auf ein autoritäres Sprechen zurück, unabhängig von welchen Umständen die ontischen Entitäten zugelassen werden. Eine Mutter sagt, es gebe eine Stadt mit Namen New York. Die Tochter glaubt, dass es so eine gibt. Die reale Bedeutung des Gegenstandes Stadt New York wird nach der autoritären Aussage der Mutter im Glaubensakt vollständig aufgelöst. An diesem Beispiel scheint es, Bochenski im Vergleich zu dem cartesischen Prinzip einen anderen philosophischen Weg geschlagen zu haben. Bochenski hat zwar eine Aussage über den unaussprechbaren Gegenstand aus der Eigenschaft des Prädikates von ‚cogito’, das gerade das Denken zum Sein in ‚sum’ geführt hätte, abegeleitet. Für Bochenski ist ein von ‚cogito’ Prädizierbares aber immer darauf angewiesen, wie es für ‚sum’ ständig verstanden werden muss. Zwischen ‚cogito’ und ‚sum’ sollte sich nur noch eine Analogiebildung fortschreiten, nach der sich diese ‚Ego’ mit den ausgedehnten ontischen Entitäten auseinandersetzen. Soweit die metaphysisch unaussagbare Differenz bei diesen ununterscheidbaren besteht, ist der Auftritt der ontischen Rätseln zwischen Denken und Existenz unvermeidlich. Bochenski hat in dieser Situation religiöse Hypothese aufgestellt, um alles andere aus einem Axiom ausserhalb dem Lager von ‚cogito’ und ‚sum’ deduzieren zu können. Nach religiöser Hypothese begegnet man zwei Phänomenen, in den man einerseits von ihrer Wahrheit zu überzeugen versucht, anderseits die Schwierigkeit durch Falsifizierung zu überwinden. Das erste Phänomen erklärt sich daraus, das niemals zwei ‚Ego’ die gleichen Entitäten besitzen. So erscheint die religiöse Hypothese dem einem plausibel, dem anderen nicht. In dem zweiten Phänomen breiten sich diese Entitäten vertikal aus, wobei sie durch Falsifikation überwunden werden können. Je mehr das denkende Ich klar und distinkt ist, desto weniger bleibt das existierende Ich bemerkbar.
Man identifiziert sich dann hier mit seinen Namenträger in dem zweiten cartesischen ‚cogito’, ohne dass man ‚sum’ aus ‚cogito’ abzuleiten brauchte. Denn der Ausdruck „Es hatte Descartes gegeben“ ist weder wahr noch falsch, wenn auch man den Namen ‚Descartes’ aus seiner Aussage ‚cogito, ergo sum’ kennt. Der Ausdruck „Es hatte einen Mann mit Namen ‚Descartes’ gegeben“ hat hiergegen einen Sinn, wenn man seinen Namenträger kraft des identischen Zeichens ‚ist’, i.e. kraft der Kopula, nichts anders als Descartes selbst betrachtet. Hier geht die wittgensteinsche Wurzel des unaussprechbaren Gegenstandes von dem cartesischen ‚cogito, ergo sum’ ab, weil dem Namenträger in ‚cogito’ gar keine substanzielle Bedeutung von ‚sum’ zukommt. In der Tat befinden sich hier zwei Personalpronomina, einerseits in ‚cogito’ subjektiv, andererseits in ‚sum’ objektiv aufeinander bezogen. Ein Ich vertritt die Existenzform, während sich ein anderes Ich auf die Nicht-Existenz bezieht. In diesem Kontext wird die wittgensteinsche Kritik an Frege rechtfertigt, dass Frege Argumente mit Indices verwechselt habe, weil der Namenträger in ‚cogito’ keinen Teil des Gegenstandes von ‚sum’ haben kann. In dem Namen ,Jullius Cäsar’ ist ‚Julius’ ein Index, der immer ein Teil des Gegenstandes ausmacht. Dagegen ist die Zeichensprache X kein Index in ∼ X, sondern ein Argument von ∼ X. So ist ‚Diese Kuh ist nicht schwarz’ in der Aussage ‚Diese Kuh ist schwarz’ kein Index, sondern ein Argument in dem zweiten cartesischen ‚cogito’.
6. Zusammenfassung
Wie ich schon gezeigt habe, liegt das ontologische Paradox des unaussprechbaren Gegenstandes in dem logischen Namen, dem einmal eine positive Eigenschaft, ein anderesmal eine negative Eigenschaft zugewiesen wird. Wozu aber Wittgenstein nichts zu sagen hat, ist die Zuweisung des logischen Namens zu dem Gegenstand, dessen ‚cogito’ zu seinem Teil des Gegenstandes in ‚sum’ wird. Soweit sich sein Schweigen aber hier auf eine metasprachliche Instanz beruft, tritt das reduktive Ich des ersten ‚cogito’ aus seinem objektsprachlichen Selbstbezug heraus. Hier wird die aussagenlogische Prädikation auf neu bestimmte ontischen Entitäten reduziert. Und es gelangt zum zweiten ‚cogito’. Bricht jedoch der ontologische Parallelismus des unaussprechbaren ontischen Gegenstandes zwischen dem cartesischen ‚cogito, ergo sum’ und dem wittgensteinschen 7. Satz in TLP bei dem reduktiven Denkwege ab, dann kann man nach reduktio ad absurdum schweigen, aber muss ja nicht.
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