Ian Hacking über die Sprachabhängigkeit von Handlungen und das „Erfinden“ von Leuten
Ian Hacking über die Sprachabhängigkeit von Handlungen und das „Erfinden“ von Leuten

Abstract

Ian Hacking hat argumentiert, zwischen den Humanwissenschaften und ihrem Forschungsgegenstand sei ein spezifisches Wechselspiel (er spricht von „Loopingeffekten“) zu beobachten, das zur Folge hat, dass dieser Forschungsgegenstand nicht nur beschrieben, sondern fortwährend verändert wird: wenn den Menschen (den „Forschungsobjekten“) neue sie betreffende wissenschaftliche Beschreibungen, Theorien, Klassifikationen usw. bewusst werden, so besteht die Möglichkeit, dass sie sich unter deren Einfluss verändern. Auf diesem Wege könnten ganz neue Personentypen („kinds of people“) erschaffen, „erfunden“ werden. Hacking stützt diese Behauptung auf ein handlungstheoretisches Argument, dem zufolge die Möglichkeit der Ausbildung eines bestimmten intentionalen Zustands davon abhängt, dass das Handlungssubjekt selbst über einen diesem Zustand entsprechenden Begriff verfügen müsse. Dieser Beitrag rekapituliert nun diese Argumentation und die an ihr geübte Kritik und verortet sie in einem größeren philosophischen Diskussionskontext. Ferner wird die Frage erörtert, welchen Personenbegriff Hacking eigentlich verwendet, wenn er von einem „Erfinden“ von Leuten („making up people“) durch Humanwissenschaften spricht.

Table of contents

    Ian Hacking hat in einer Reihe von Publikationen (vgl. insbes. Hacking 1995, 1995a, 1999, 2002, 2007) die These entwickelt, dass sich die Humanwissenschaften von den Naturwissenschaften signifikant dadurch unterscheiden, dass ihre begrifflichen Beschreibungsversuche ihren Gegenstandsbereich in charakteristischer Weise beeinflussen und verändern können. Zwischen der sozialen Realität und den wissenschaftlichen Beschreibungen, die sie zum Gegenstand haben, können „Loopingeffekte” (Hacking 1995a) auftreten. Menschen nehmen wahr, wie sie wissenschaftlich beschrieben, erklärt, klassifiziert werden und ändern unter dem Einfluss dieser Wahrnehmung nicht nur ihr Verhalten, sondern sie werden ein Stück weit sogar zu anderen Personen. Für diesen Prozess hat Hacking die Formel „making up people“ geprägt (von Joachim Schulte (in Hacking 2006a) mit „Leute erfinden“ übersetzt). Humanwissenschaften sind demnach „engines for making up people“ (Hacking 2007, 293). Ihre „Gegenstände“ erweisen sich als „moving targets“ (Hacking 2007); es handelt sich sogar zum Teil um „objects or their effects which do not exist in any recognizable form until they are objects of scientific study“ (Hacking 2002, 11).

    Hacking (u.a. 1995, 234ff.) stützt seine Thesen u.a. auf handlungstheoretische Argumente, deren Ursprünge insbesondere in Elizabeth Anscombes Studie über Absichten (Anscombe 1957) liegen. Hacking argumentiert, intentionale Handlungen seien Handlungen unter bestimmten Beschreibungen („under a description“). Wenn den Handlungssubjekten nun – z.B. durch neue wissenschaftliche Begriffe, neue Theorien usw. – neue begriffliche Beschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, so ergäben sich für sie neue Handlungsoptionen: sie können jetzt Handlungen vollziehen, die vorher schlicht nicht möglich waren. Und da es – zwar sicherlich nicht nur, aber auch – die von Menschen vollzogenen intentionalen Handlungen seien, die sie zu den Personen werden lassen, die sie sind, könnten neue Begriffe neue „Personentypen“ ermöglichen.

    Entsprechend hat Rachel Cooper (2004, 81; 2005, 62) Hackings Argument (A) so dargestellt:

    „1. Intentional actions are actions under a description.

    2. Intentional actions make us the kind of person we are.

    [Therefore:] New descriptions allow new intentional actions which allow new kinds of persons.“

    Im Folgenden werde ich diese Darstellung zunächst als zumindest teilweise angemessene Rekonstruktion der Argumentation Hackings, so wie sie in einigen seiner Texte entwickelt wird, akzeptieren. Cooper weist das Argument (A) jedoch zurück, wobei ihre Kritik daran zum Teil nicht unberechtigt ist. Ziel meines Beitrags ist es, zunächst das Argument und ebenso Coopers Einwände kritisch zu rekapitulieren und in einen größeren philosophischen Diskussionskontext einzuordnen. Darüber hinaus sollen Perspektiven aufgezeigt werden, wie (A) so modifiziert werden könnte, dass die Kritik daran entkräftet wird. Abschließend will ich auf den von Hacking verwendeten Personenbegriff eingehen.

    Cooper (2004, 80ff.; 2005, 61ff.) wirft Hacking vor, Anscombes Formel „under a description“ missverstanden zu haben. Anscombe habe nämlich nicht sagen wollen, dass nur ein sprachfähiges Wesen überhaupt Absichten haben und Handlungen vollziehen kann. Die Formel „under a description“ ist vielmehr verbunden mit dem „Warum-Test“, der eine Möglichkeit (nicht die einzige) darstellt, um herauszufinden, inwiefern dem Tun eines Subjekts eine absichtliche Handlung entspricht. In der Tat verweist Anscombe (1979) auf einen – nicht sprachfähigen – Vogel, dem man durchaus sinnvoll die Absicht zuschreiben könne, z.B. auf einem Zweig landen zu wollen, während sein Verhalten unter der Beschreibung „auf einem mit Vogelleim bestrichenen Zweig landen“ nicht absichtlich ist. Die Anwendbarkeit der under-a-description-Formel ist also unabhängig davon, ob das Handlungssubjekt selbst sprachfähig ist.

    Damit ist nun aber soweit nur gezeigt, dass Hackings Anscombe-Exegese fehlerhaft war, nicht, dass das Argument sachlich falsch ist. Vielleicht lässt sich das Beweisziel auf anderem Weg zeigen! Schließlich gibt es neben Anscombe zahlreiche weitere Autoren, die andere Auffassungen zur Sprachabhängigkeit von Absichten entwickelt haben, auf die Hacking sein Argument eher stützen könnte. Im Folgenden möchte ich vor diesem Hintergrund einige Bemerkungen zu möglichen alternativen Argumentationsstrategien und zu Aspekten, die dabei m.E. zu berücksichtigen wären, machen.

    Zunächst ist anzuerkennen – dies räumt auch Cooper (2004, 83) ein –, dass Handlungsabsichten zumindest bestimmter Typen existieren, bei denen eine Sprachabhängigkeit der gesuchten Art unstrittig ist. Cooper gibt einige deklarative Sprechakte als Beispiel. Ein Versprechen zu geben oder zu heiraten ist offenbar daran gekoppelt, dass die entsprechenden Sprechakte vollzogen werden, das heißt, die betroffenen Personen müssen auch in der Lage sein, diese Sprechakte zu vollziehen. Derartige, in „pseudo-legal ways“ (ebd.) definierte Handlungen hält sie aber für Sonderfälle. Angesichts der Tatsache, dass es Humanwissenschaften insbesondere mit der Erforschung sozialer Realität zu tun haben und diese nach gängiger sozialontologischer Lesart zu einem nicht unerheblichen Maß durch deklarative Sprechakte und verwandte Mechanismen (kollektive Intentionalität, konstitutive Regeln) konstituiert ist (vgl. Searle 1995), sollte dieser „Sonderfall“ allerdings nicht unterschätzt werden. Im Kontext der Hacking’schen Argumentation wäre dabei vielleicht an so etwas wie „institutionelle Arten“ zu denken, d.h. Klassen von Individuen, die aufgrund von institutionellen Eigenschaften dieser Individuen zustande kommen, z.B. die Nationalitäten oder Religionen (soweit die Mitgliedschaft institutionalisiert ist).

    Darüber hinaus scheint es sinnvoll zu sein, die Fokussierung allein auf Handlungsabsichten zu überwinden und mindestens weitere mentale, intentionale Zustände im weiteren Sinne in den Blick zu nehmen (und als Prämisse 2 in Argument (A) einzusetzen (wobei natürlich die Formulierung der Prämisse 1 und der Konklusion ebenfalls entsprechend angepasst werden muss)). Es ist nicht einzusehen, wieso Menschen nur durch Handlungsabsichten, bzw. die Fähigkeit, solche zu entwickeln, zu den Personen, die sie sind, werden sollen. Vielmehr scheinen mir dabei zahlreiche weitere Typen intentionaler und mentaler Zustände relevant zu sein, insbesondere emotionale, konative und, vielleicht etwas weniger bedeutsam, doxastische Zustände. Es geht mithin um große Teile des psychologischen Lebens von Subjekten und den Zusammenhang mit den psychologischen Vokabularen, über das diese Subjekte verfügen. Zu klären wäre demnach nicht oder nicht nur, inwiefern die sinnvolle Zuschreibung von Handlungsabsichten abhängig ist vom intentionalen Vokabular des Handlungssubjekts, sondern ob es zutrifft, dass, wie bspw. Kusch (1999, 248) formuliert, „our psychological classifications are constitutive of our mental states and events. Our psychological vocabulary does not classify mental states and events that exist wholly independently of the vocabulary. Instead having this vocabulary rather than that vocabulary causes us to have – or be more likely to have – one kind of mental experience rather than another.”

    Die philosophische Diskussion darüber, in welcher Form unterschiedliche mentale Zustände sprachabhängig sind, ist freilich sehr vielfältig und kann hier nicht im einzelnen nachvollzogen werden. Es geht mir hier lediglich darum, die grundlegenden Bahnen dieser Debatte mit Blick auf das Problem Hackings nachzuzeichnen und grundlegende zu beachtende Unterscheidungen einzuführen. Eine erste solche Unterscheidung ist die zwischen „einfachen“ und „komplexen“ Zuständen. Während erstere nicht an Sprache gekoppelt sein mögen, könnte das bei letzteren durchaus der Fall sein. Cooper (2005, 64) nennt als Beispiel das Kochen eines komplizierten Gerichts, das nur erfolgreich vollzogen werden kann, wenn ein – sprachlich verfasstes – Rezept beachtet wird. Grundsätzlich findet sich in der philosophischen Diskussion ein breites Spektrum an Positionen zur Sprachabhängigkeit mentaler Zustände, von Armstrong (1973), der keinerlei derartige Abhängigkeit erkennen kann, über Wittgenstein (1984), Searle (1995) oder Bennett (1976), die Mittelpositionen einnehmen, bis hin zu Brandom (1994), der eine verhältnismäßig starke Sprachabhängigkeitsthese vertritt (vgl. auch Knell 2004, 179ff.). Eine entscheidende Frage ist, ob die Kopplung höherstufiger, komplexerer intentionaler Zustände und Sprache – sofern sie besteht – lediglich kontingent und empirisch ist (das meint Cooper mit Blick auf ihr Beispiel des Kochens), oder ob sie fundamentaler, logischer, begrifflicher Natur ist. So ist Armstrong der Auffassung, noch nicht einmal die Überzeugung, die Goldbachsche Vermutung sei wahr, setze Sprachfähigkeit logisch voraus. Searle nennt zumindest einen einfachen arithmetischen Gedanken (371 + 248 = 619), bei dem es zwar empirisch unwahrscheinlich, nicht aber logisch ausgeschlossen sei, dass ein sprachunfähiges Wesen ihn fassen könnte. Demgegenüber gebe es bei kalendarischen Angaben eine logische Sprachabhängigkeit: „That is why my dog cannot think ‚Today is Tuesday the 26th of October.’“ (Searle 1995, 64) Bereits Wittgenstein hatte in den Philosophischen Untersuchungen ähnliche Überlegungen angestellt: In § 647 und § 650 räumt er ein, dass sprachunfähige Tiere einfache Handlungsabsichten und konative Zustände haben können. Andererseits hält er ein hoffendes Tier und – wie Searle – ebenso ein Tier, dass in kalendarischen Kategorien denkt, für unmöglich: „Man kann sich ein Tier zornig, furchtsam, traurig, freudig, erschrocken vorstellen. Aber hoffend? Und warum nicht? Der Hund glaubt, sein Herr sei an der Tür. Aber kann er auch glauben, sein Herr werde übermorgen kommen?“ (Wittgenstein 1984, 489)

    Neben der Unterscheidung zwischen einfachen und komplexen Zuständen ist eine zweite wichtige Unterscheidung, auf die ich hier eingehen möchte, die zwischen der Abhängigkeit eines mentalen Zustands vom Vorhandensein eines einzelnen Begriffs im Vokabular des Handlungssubjekts und der Abhängigkeit von komplexen Sprachspielen, die das Subjekt beherrscht. An Wittgensteins Sprachspielbegriff anknüpfend könnte man in diesem Sinne eine holistische (im Gegensatz zu einer atomistischen) Version der Sprachabhängigkeitsthese in Erwägung ziehen. In Bezug auf Wittgensteins Beispiel erscheint es etwa ausgesprochen unplausibel, dass die sinnvolle Zuschreibung des mentalen Zustands allein davon abhängen soll, ob die Vokabeln „Hoffnung“ oder „hoffen“ im Sprachschatz des Subjekts vorkommen; man könnte sich eine natürliche Sprache vorstellen, in der keine derartige Vokabel vorkommt, ohne dass daraus zwingend folgen müsste, dass die Subjekte, denen diese als Muttersprache dient, unfähig wären, so etwas wie „Hoffnung“ zu empfinden. Denn „Hoffnung“ steht nicht isoliert da, sondern ist auf komplexe Weise in ein Netz von Begriffen und menschlichen Praktiken eingebunden. Beispielsweise könnte man jemandem, der nicht über diesen Begriff verfügt, erläutern, was „Hoffnung“ ist, indem man andere, ihm bekannte Wörter verwendet („etwas zu wünschen und zugleich erwarten, dass es eintreten wird oder eintreten könnte“ o.ä.), oder indem man auf Praktiken verweist („hoffen ist, wenn Du z.B. in folgender Situation bist…“).

    Dem pragmatischen Aspekt räumt auch Hacking in seinen jüngsten Ausführungen größeren Raum ein (vgl. Hacking 2006, 2007); er wirft sich selbst vor, in früheren Texten – wie zahlreiche andere Philosophen – zu sehr auf Wörter und Gegenstände fixiert gewesen zu sein. Stärkere Beachtung müsse man dagegen den (insbesondere auch sozialen, institutionellen) Interaktionen, Praktiken schenken, in denen die Dinge und Wörter vorkommen. Man kann vermuten, dass Hacking in diese Kritik auch sein Argument (A) mit einschließt, was er aber nicht explizit deutlich macht. „Loopingeffekte“ finden demnach nicht einfach statt zwischen Menschen und (neu von den Humanwissenschaften eingeführten) Begriffen – schon gar nicht einzelnen, isolierten Vokabeln –, sondern zwischen Begriffen (Klassifikationen), Menschen, Institutionen, gesellschaftlichen Wissensformen und Experten (Hacking 2007, 298).

    Abschließend will ich kurz auf die Frage eingehen, was es eigentlich in diesem Zusammenhang heißen kann, dass Personen bzw. Personentypen oder -arten („kinds of people/persons“) „erfunden“ werden. In (A) wird vorausgesetzt, dass die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten „Art“ von bestimmten Eigenschaften – bei denen sich dann die Frage stellt, welches ihre Möglichkeitsbedingungen sind – dieser Person abhängt. Hier ist klärungsbedürftig, was „kinds of people“ genau sind und durch welche Eigenschaften genau die Zugehörigkeit eines Subjekts festgelegt wird. Der Ausdruck „kind of people“, so wie Hacking ihn gebraucht, entspricht nicht einfach schlichtweg der Klasse der Individuen, die irgendeine beliebige – mentale oder nicht mentale, sprachabhängige oder -unabhängige – Eigenschaft aufweisen. Menschen weisen unzählige Eigenschaften auf, aber nicht jeder dieser Eigenschaften entspricht eine „kind of people“; deren Anzahl ist überschaubar. Das kann an einem von Hacking bemühten Beispiel für eine solche „Art von Leuten“ veranschaulicht werden, das auf den ersten Blick den bisherigen Erörterungen zuwiderzulaufen scheint, nämlich der Fettleibigkeit (vgl. Hacking 2007). Obwohl diese Eigenschaft freilich immer schon in der Geschichte und in allen Kulturen von bestimmten Individuen aufgewiesen wurde, existiere doch der Personentyp „Fettleibiger“ erst seit geraumer Zeit, nämlich nicht bevor dieses Merkmal in der Wissenschaft und in der Folge der Gesellschaft allgemein mit einiger Intensität diskutiert wurde. Nun handelt es sich bei „Fettleibigkeit“ um eine rein biologische Eigenschaft (die gemäß der offiziellen Definition bei einem „Body Maß Index“ größer 30 vorliegt), während der Fokus bislang auf mentalen Eigenschaften lag (ohne dass allerdings ausgeschlossen worden wäre, dass auch nicht-mentale Eigenschaften konstitutiv für Personentypen sein könnten). Was macht, so muss man also fragen, eine Person, die die biologische Eigenschaft, fettleibig zu sein, aufweist, zu „einem Fettleibigen“, also zu jemandem, der zu dieser konkreten „kind of people“ gehört. Hackings Verwendungsweise dieses Begriffs weist gewisse Parallelen zu einem anderen, in der gegenwärtigen Diskussion sehr populären und schillernden Begriff auf, nämlich dem der („persönlichen“, „kollektiven“) „Identität“. So spricht er davon, bei „kinds of people“ gehe es u.a. darum, dass Menschen sich auf eine bestimmte Art und Weise erleben, ein bestimmtes Selbstbild, einen bestimmten Begriff von sich besitzen (vgl. Hacking 2007, 295 und 304). Beim „Selbstbild einer Person“, beim „sich auf eine bestimmte Weise erleben“, handelt es sich nun sicherlich um mentale Eigenschaften. Eine Person kann die biologische Eigenschaft der Fettleibigkeit aufweisen, ohne eine Identität, ein Bild, einen Begriff von sich selbst „als Fettleibiger“ haben zu müssen.

    Prämisse 2 in (A) ist also noch in einer weiteren Hinsicht unvollständig: Dass Subjekte bestimmte (mentale oder sonstige) Eigenschaften aufweisen, ist sicher eine notwendige Bedingung für die Zuordnung zu einem Personentyp, aber es reicht nicht hin. Hinzu kommen muss offenbar, dass eine Person dieser Eigenschaft einen hinreichend großen Stellenwert in ihrem Selbstbild eingeräumt.

    Literatur

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    Rico Hauswald. Date: XML TEI markup by WAB (Rune J. Falch, Heinz W. Krüger, Alois Pichler, Deirdre C.P. Smith) 2011-13. Last change 18.12.2013.
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